Rechtsanwalt

Dr. Martin Mitschke

Dr. Martin Mitschke ist seit 1990 als Rechtsanwalt zugelassen. Seither berät er Unternehmen, Unternehmerfamilien und Privatpersonen in wirtschafts- und vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Er hat umfassende forensische Erfahrungen über sämtliche Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht, tritt jedoch nachdrücklich für konstruktive, außergerichtliche Verhandlungslösungen für seine Mandanten ein.

Dr. Martin Mitschke spricht

  • Deutsch als Muttersprache
  • Englisch verhandlungssicher
  • Französisch und Italienisch mit Grundkenntnissen.

Neben der anwaltlichen Tätigkeit ist Dr. Martin Mitschke als Präsident des Fachverbandes für Sponsoring und Sonderwerbeformen (FASPO) sowie als Lehrbeauftragter und Prüfer tätig gewesen.

Seine Ausbildung absolvierte Dr. Martin Mitschke in Regensburg, Kiel und Berlin, Boston (USA) und Paris (Frankreich). An der Humboldt-Universität Berlin wurde er bei Prof. Dr. Wilhelm Nordemann über den Erfindungsschutz in der EU promoviert.

Nach seiner Ausbildung war Dr. Martin Mitschke zunächst in einer hanseatischen Privatbank im Bereich Corporate Finance tätig. Danach trat er in eine international ausgerichtete Rechtsanwaltssozietät ein und wurde mit dem Aufbau und der Leitung des Hamburger Büros betraut. In der Folge gründete er seine eigene Kanzlei, zunächst in Hamburg, dann in Berlin.

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