Kompetenz


Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht entwerfen wir Regelungen für Unternehmen aller Rechtsformen, vorrangig GmbHs, Aktien- und Kommanditgesellschaften. Wir beraten bei Unternehmensgründungen, Umstrukturierungen sowie Unternehmenskäufen ebenso wie bei der Veräußerung von Unternehmen, Teilen davon oder bei der Aufnahme von Investoren. Ein Schwerpunkt liegt in der (Re-)Strukturierung von Unternehmen und einzelnen Unternehmensbereichen.

Dabei beraten wir Unternehmen und deren Leitungsorgane wie Vorstände, Geschäftsführer aber auch Aufsichts- und Verwaltungsräte sowie die Gesellschafter der Unternehmen. Bei der Gestaltung arbeiten wir eng mit den Steuerberatern des Unternehmens zusammen und binden ggfs. die engagierten Finanzierungsinstitute mit ein.


Private Vermögen

Im Bereich „Private Vermögen“ beraten wir Privatpersonen, (Ehe-)Paare und Familien beim Aufbau, der Strukturierung und der Verwaltung ihres Vermögens. Zudem erarbeiten wir Strategien für die Übertragung des Vermögens sowohl zu Lebzeiten als auch für den Todesfall.


Erbfall und Testamentsvollstreckung

Im Erbfall vertreten wir Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Auskunft, Rechnungslegung, Herausgabe der Pflicht- und Erbteile sowie der Vermächtnisgegenstände.

Die Übernahme von Testamentsvollstreckungen zur Verwaltung und Auseinander­setzung von Nachlässen hat sich zu einem Schwerpunkt dieser Kanzlei entwickelt.


Bankrecht

Im Bankrecht unterstützen wir Unternehmen bei der Gestaltung von komplexen Finanzierungsvorhaben und der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Banken und Leasinggesellschaften in problematisch verlaufenen Vertragsverhältnissen.

Gleichermaßen beraten wir Banken und Leasinggesellschaften bei der Gestaltung von Standardregelungen, dem Entwurf von Sicherheitenverträgen und der Klärung kritischer Engagements.


IP/IT

Im Bereich IP/IT (IP = Intellectual Property = Geistiges Eigentum, IT = Information Technology = Informationstechnik) beraten wir Erfinder, Entwickler, Kulturschaffende und (Start-up-)Unternehmen beim Schutz, der Verteidigung und Lizenzierung von Erfindungen, Marken und Urheberrechten. Wir stellen – notwendigenfalls unter Einbindung von Patentanwälten – Schutzanträge bei nationalen, europäischen und internationalen Patent- und Markenämtern und entwerfen Lizenzverträge, Abgrenzungsvereinbarungen und allgemeine wie spezifische Nutzungsbedingungen. In diesen Bereich fällt auch die Beratung von Franchise-Systemen.


Vermarktung, Sponsoring

Bei der Vermarktung von Sportlern, Künstlern und Events sind wir bereits in die Vorgespräche über Absichtserklärung eingebunden und begleiten Mandanten bei den weiteren Verhandlungen bis zur Umsetzung der geschlossenen Verträge. Dabei pflegen wir eine enge Zusammenarbeit mit den PR- und Presse-Agenturen und weiteren involvierten Beratern.

Bei Sponsoring-Engagements entwerfen und verhandeln wir Vertragswerke mit besonderem Augenmerk auf die Definition der jeweiligen Leistungen, insbesondere der Nutzung von Persönlichkeits-, Urheber- Wettbewerbs- und Markenrechten. Im Anschluss überwachen wir die vertragsgemäße Umsetzung der getroffenen Regelungen.

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